Die
Lizenz für aerodynamisch
gesteuerte Ultraleichtflugzeuge schwerkraftgesteuerte Ultraleicht-flugzeuge
wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung
aller Voraussetzungen erteilt. Eine Lizenz für Ultraleichtflugzeugführer
ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis
nach § 24d der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Die medizinische Tauglichkeit wird in Abhängigkeit vom
Lebensalter, oder in speziellen Fällen in Abhängigkeit evtl. vorhandener
körperlicher Gebrechen, für folgende Zeiträume ausgestellt:
48 Monate bis zum 40sten Lebensjahr
12 Monate
bis zum 50sten Lebensjahr
Um die Flugberechtigung zu verlängern, müssen anschließend
aufgelistete Bedingungen erfüllt sein:
12 Flugstunden, davon min. 6 Flugstunden als verantwortlicher
Luftfahrzeugführer auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen,
Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk
in den letzten 24 Monaten.
12 Starts und Landungen
1 Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit
in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen.
Gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis, wie
oben erwähnt.