Die praktische Ausbildung umfasst
30 Flugstunden in aerodynamisch gesteuerten Ultraleicht Flugzeugen,
wovon mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug absolviert werden müssen.
Die Ausbildungsinhalte im einzelnen:
Die theoretische und praktische
Unterweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges
in besonderen Flugzuständen sowie zum Verhalten in
Notfällen und bei Unfällen.
Die theoretische und praktische
Einführung in den Platzrundenbetrieb auf einem Flugplatz
mit Mischflugbetrieb (Segel- u. Motorflugzeuge).
Mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
Die selbständige Vorbereitung und
Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen von mehr als
50 km Flugstrecke im Alleinflug, davon min. zwei von
mehr als 200 km Flugstrecke (mit Zwischen-landung).
Mindestens 40 Starts und Landungen, davon
5 im Alleinflug auf zwei verschiedenen Flugplätzen mit Ausnahme
des Flugplatzes, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
Aus Erfahrung kann man sagen, das Anfänger während der Ausbildung
etwa 150 Starts und Landungen durchführen.
Nach der Bodeneinweisung in Flugplatz
und Fluggerät beginnen wir die Schulung (natürlich im Doppelsitzer mit
Fluglehrer an Bord) mit der Übung verschiedener Flugmanöver (Horizontal-,
Kurven-, Steig- und Sinkflug). Dem Übungsschwerpunkt Start und Landungen
(teilweise im Durchstarte-verfahren, so genannte "touch and go") folgt
dann der eigentliche Ausbildungsschwerpunkt: die Übung von Notfallverfahren.
Nach den Ziellandeübungen haben Sie die Alleinflugreife erreicht und
es folgt der beeindruckende Moment des ersten Alleinfluges. Bei den
Alleinflügen hat der
Flugschüler ständigen Funkkontakt mit dem Fluglehrer. Im Rahmen Ihrer
weiteren Ausbildung folgen dann Starts und Landungen auch auf fremden
Flugplätzen (mit und ohne Fluglehrer) sowie die Überlandflüge.