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oder auch Freiflüge genannt, werden im
Rahmen der Pilotenausbildung
durchgeführt, wenn im Laufe der
Praxisausbildung ein
entsprechender Ausbildungsstand erreicht worden ist. Dies ist in der
Regel nach der ersten Hälfte der
Praxisausbildung und
nach erfolgreich abgeschlossener
Theorieausbildung der
Fall. Entgegen den Regelungen im Straßenverkehr beim Erwerb des Führerscheins,
darf und muss der Flugschüler bereits vor Erwerb des Pilotenscheins
das Luftfahrzeug ohne Fluglehrer führen.
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Der Alleinflug besteht aus drei komplett durchgeführten
Starts und Landungen (kein touch and go). Traditionell wird der Flugschüler
nach dem Alleinflug mit einem edlem Getränk getauft.
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