Für die Beförderung von Passagieren
mit Ultraleichtflugzeugen, benötigen Sie eine so genannte Passagierflugberechtigung,
die vom DAeC ausgestellt wird.
Hierzu müssen mindestens 5 Überlandflüge,
davon 2 Flüge mit Fluglehrer und einer Strecke von mehr als 200 Km Strecke
und mindestens einer Zwischenlandung nachgewiesen werden.