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Piloten mit gültigem PPL (früher PPL
A + B) bekommen bei der Ausbildung zur Ultraleicht-Flugberechtigung
ihre Vorbildung insoweit angerechnet, dass sich die theoretische Ausbildung
auf eine Einweisung beschränkt und die praktische Ausbildung auf 2 Stunden
incl. 10 Starts + Landungen. Es ist keine Theorie- oder Praxis-Prüfung
erforderlich. Die Leistungs- und
Kostentabelle finden
sie hier:
LINK
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Für Piloten
mit einer gültigen Sportpilotenlizenz Segelflug (früher PPL-C) sind
20 Ausbildungsstunden vorgeschrieben.

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